Informationen
-
Allgemeines
- Belegungsplan kommt Anfang des jeweiligen Jahres an den zuständigen KBR
- Übungstag ist Samstag von 8.00 Uhr bist 18.00 Uhr
- An Feiertagen ist kein Übungsbetrieb
- Benötigte Ausrüstung ist selbst mitzubringen
- Übungsbeginn ist jeweils am Samstag um 8.00 Uhr. Die ersten 8 Teilnehmer werden gebeten, sich pünktlich um 7.45 Uhr an der Feuerwache einzufinden (weiter im 1 1/2 Stunden Rhythmus)
- Die Teilnehmerzahl ist auf max. 24 Teilnehmer pro Landkreis/Stadt an einem Übungstag begrenzt
- An jedem Übungstermin sollte ein Verantwortlicher des jeweiligen Landkreises bzw. der Stadt anwesend sein.
- Der Verantwortliche des jeweiligen Landkreises/Stadt meldet sich 10 Tage vor dem Übungstermin bei dem Leiter der BSA oder dessen Stellvertreter telefonisch oder per E-Mail unter Bekanntgabe der Teilnehmerzahl an.
- Bei eventueller Nichtteilnahme bzw. Absagen ist mindestens 3 Wochen vor Übungsbeginn eine Mitteilung notwendig
- Die Anfahrt zum Brandcontainer entnehmen Sie der Anfahrtskizze
- Jeder Übungsteilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.
- Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
- Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen.);
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
- Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.
- Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).
- Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
Es wird auf die Aktuelle FwDV 7 Feuerwehr Dienstvorschrift 7 Atemschutz hingewiesen.
–Duschmöglichkeiten für Männer und Frauen sind im Gerätehaus vorhanden!!!
Kosten
Die Gebühr pro Teilnehmer beträgt € 35,00. Diese Gebühr ist spätestens 2 Wochen vor dem Übungsantritt an die Stadt Osterhofen unter Angabe des Verwendungszwecks "Brandcontainer" zu überweisen.
Ausrüstung
- Atemschutzgerät (Pressluftatmer + Maske)
- Schutzanzug Bayern 2000 oder gleichwertig
- Feuerwehrüberjacke Bayern 2000 ist vorgeschrieben
- Flammschutzhaube wird "wärmstens" empfohlen
- 2 Handlampen (Helmlampen)
- 2 Sicherheitsleinen
- 2 Handsprechfunkgeräte
Vorbereitung
folgende feuerwehrtaktische Grundregeln sollten vorbereitend aufgefrischt werden
- persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Pressluftatmer (PA)
- Vollständigkeit sowie Funktionstüchtigkeit der PSA sowie des PA
- Verhalten während des Einsatzes (z.B. Druckkontrolle)
- Systematisches, truppweises Anlegen des PA, Umgang mit Lungenautomat (LA) und Flammschutzhaube
- Umgang mit Überwachungsgeräten (ICU, Fire Fly)